Als Arzt in der Schweiz -Häufige Fragen
Dieser Fragenkatalog soll Sie dabei unterstützen, auf Ihrem Entscheidungsweg einen weiteren Schritt voran zu kommen. Die FAQ-Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Daher eine Bitte: helfen Sie uns dabei, die FAQ-Liste zu verbessern. Lassen Sie uns gerne Ihre Fragen schriftlich zukommen, wir übernehmen diese dann in unsere Liste. Oder rufen Sie uns einfach an, gerne stehen wir Ihnen zu Diensten.
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Was muss ich als deutscher Arzt beachten, wenn ich in der Schweiz arbeiten möchte?
Zunächst muss beachtet werden, dass man im Besitz einer Aufenthaltsbewilligung, welche durch das Bundesamt für Migration beim Vorlegen eines Arbeitsvertrags und entsprechender weiterer Unterlagen ausgestellt wird, sein muss. Hier gelten zusätzlich die kantonalen Vorgaben. Gleichzeitig muss die Berufsausübung und die Praxisbewilligung bei den kantonalen und eidgenössischen Behörden beantragt werden.
Aber ACHTUNG: Wir regeln das für Sie!
An wen kann ich mich wenden, um meine Approbation und Facharzttitel anerkennen zu lassen?
Für die Regulierung der Medizin- und Gesundheitsberufe ist in der Schweiz das Bundesamt für Gesundheit BAG zuständig. Ähnliche Funktionen wie die deutschen Ärztekammern übernimmt in der Schweiz zudem die FMH.
Das „Zeugnis über die ärztliche Prüfung“ wird durch die Schweizer Medizinalberufekommission (MEBEKO) formal anerkannt. Diese wird durch das Bundesamt für Gesundheit BAG in Bern beaufsichtigt. Durch diese Anerkennung erlangt man Zugang zum Schweizer Arbeitsmarkt. Gleiches gilt für den Facharzttitel (FMH). Der Erwerb eines eidgenössischen Facharzttitels durch das Schweizerische Institut für ärztliche Weiter- und Fortbildung (SIWF) ist Voraussetzung für die selbständige Berufsausübung als Arzt. Dank der bilateralen Abkommen zwischen der EU und der Schweiz wird beides direkt anerkannt, sofern der Antragsteller die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt und folgende Unterlagen in beglaubigter Kopie eingereicht werden: Approbationsurkunde, Personalausweis (bei Facharzttitel zusätzlich Lebenslauf und beglaubigte Kopie des Facharzttitels). Es besteht sogar ein Rechtsanspruch auf Anerkennung.
Aber ACHTUNG: Wir regeln das für Sie!
Bin ich in der Schweiz auch verpflichtet, Mitglied einer Ärztekammer zu werden?
Im Gegensatz zu Deutschland ist man in der Schweiz nicht verpflichtet, Mitglied bei einer Ärztekammer zu werden. Man kann aber auch freiwillig bei seiner deutschen Ärztekammer Mitglied bleiben (z.B. Bayern).
In der Schweiz kann man freiwillig Mitglied der FMH werden, die ähnliche Funktionen wie die deutschen Ärztekammern übernimmt, beispielsweise erhält man die Schweizerische Ärztezeitung, einen elektronischen Arztausweis (Health Professional Card HPC) und Facharzttitel sowie Beratung in rechtlichen Fragen.
Wie hoch sind die Beiträge für die Mitgliedschaften in Ärztekammern und für Versicherungen?
Die Beiträge für die Mitgliedschaft bei der FMH liegen bei 805 CHF jährlich für in Spitälern Angestellte leitende Ärzte, ebenso für selbständig praktizierende Ärzte.
Bei in Spitälern Angestellten Ober- und Fachärzte bei 545 CHF.
Assistenzärzte in Weiterbildung zahlen einen reduzierten jährlichen Beitrag in Höhe von 360 CHF. Wir raten allen unseren Ärzten, Mitglieder zu werden.
Seine Krankenversicherungsbeiträge in Höhe von 200 – 350 CHF muss der Arzt selbst von seinem Nettogehalt begleichen.
Wie lange dauert es, bis ich eine neue Stelle in der Schweiz anfangen kann?
Die eigenen Kündigungsfristen des aktuellen Arbeitsverhältnisses müssen beachtet werden. Zudem muss der Umzug berücksichtig werden und hierbei auch wieder die Kündigungsfristen des Mietverhältnisses. Individuell kommen noch andere Verbindlichkeiten oder Verpflichtungen in Betracht, die eingehalten werden müssen.
Im Schnitt dauert es 3 bis 6 Monate, bis schließlich eine neue Stelle in der Schweiz angetreten werden kann.
Aber ACHTUNG: Wir regeln das für Sie!
Muss ich als Arzt mit irgendwelchen Problemen wegen des Zuwanderungsvotums rechnen?
Grundidee: besser heute als morgen. Aber – wir denken, dass deutsche Ärzte auch in Zukunft nahezu unbegrenzt in die Schweiz auswandern werden können. Die Schweizer Regierung wird wohl kaum Zuwanderungskontingente gegen EU-Bürgerinnen und -Bürger, wie es die Umsetzung der Volksinitiative eigentlich verlangt, gesetzlich reglementieren.
Denn in diesem Fall würde eine Aufkündigung aller bilateralen Abkommen drohen, welche enorme wirtschaftliche Einbußen zur Folge hätte. Desweiteren haben Schweizer Arbeitgeber auch jetzt schon oft massive Probleme, geeignete Fachkräfte zu akquirieren. Es werden außerdem schon heute nicht genügend Medizinstudenten ausgebildet, die die offenen Stellen füllen könnten, da mehr offene Ärztestellen zur Verfügung stehen, als Ausbildungsplätze.
Welche Vorzüge hat überhaupt eine neue Stelle als Arzt in der Schweiz?
Die Betreuung der Assistenzärzte durch Oberärzte ist sehr gut, das gleiche gilt für die Strukturierung der Arbeitsabläufe und die Arbeitsatmosphäre. Sehr geschätzt werden die flachen Hierarchien in den Spitälern und der hohe Freizeit- und Erholungswert.
Das Gehalt ist in der Schweiz wesentlich höher, aber natürlich auch die Lebenshaltungskosten.
ABER:
Neben den Spitälern und Kliniken gibt es Gesundheitszentren, die in der Regel deutlich höhere Gehälter bezahlen und auch interessante Arbeitsmodelle vorsehen. Die Gehälter können bei solchen Zentren ohne weiteres 75-100% höher ausfallen als in Deutschland.
Zudem sind Teilzeitmodelle, kürzere Wochenarbeitszeiten, 40 Stunden und längere Ferien die Regel.
Und:
Die Steuern sind wesnetlich niedriger.
In der Summe bleibt als unterm Strich trotz der höheren Lebenshaltungskosten, Mieten etc. deutlich mehr übrig bleibt als in Deutschland.
Hierzu können wir Ihnen gerne entsprechende Gegenüberstellungen sämtlicher Abzüge und Steuern aufzeigen.
Die Arbeitsbedingungen werden von den Ärzten in der Schweiz nicht immer als besser empfunden, was selbstverständlich von der jeweiligen Stelle individuell abhängig ist.
Der Lebensstandard wird in der Schweiz von deutschen Ärzten durchwegs als besser empfunden.
Wie sind denn generell die Perspektiven für deutsche Ärzte?
Die Nachfrage – besonders nach gut ausgebildeten Fach- und Allgemeinärzten ist in der Schweiz sehr groß und wird weiterhin anwachsen. Vor allem ein Mangel an Studienabgängern verschärft Besetzungs- und Nachfolgeprobleme zunehmend. Dabei sind die Arbeitsbedingungen und die Verdienstmöglichkeiten als Arzt in der Schweiz sehr viel besser als in vielen anderen europäischen Ländern…trotz der höheren Lebenshaltungskosten. Ärzte haben noch die Zeit, sich intensiv um ihre Patienten zu kümmern, ohne deshalb Verdiensteinbußen befürchten zu müssen. Ärztliche Leistungen können ohne Budgetierung abgerechnet werden und der administrative Aufwand ist insgesamt sehr viel geringer als dies in Deutschland der Fall ist. Insgesamt bieten sich ideale Arbeitsbedingungen für deutsche Ärzte, die nach immer neuen Gesundheitsreformen endlich wieder ihrer Berufung entsprechend tätig sein möchten. Als Arzt in der Schweiz zu praktizieren ist dabei ohne große bürokratische Hürden möglich. Deutsche Ärzte sind ihren Schweizer Kollegen in der Berufsausübung grundsätzlich gleichgestellt, ihre Diplome werden anerkannt und deutsche Spezialisten sind höchst willkommen. Auch die Erlangung der Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigung ist für Deutsche Staatsbürger oder Mitglieder der EU unproblematisch, der bürokratische Aufwand eines Wechsels in die Schweiz hält sich insgesamt in Grenzen. Kommen Sie in die Schweiz, wir warten auf Sie!
Und bitte vergessen Sie nicht. Adoco unterstützt Sie auf „all Ihren Wegen“.
Wo liegen die wesentliche Unterschiede der ärztlichen Praxistätigkeit Schweiz/Deutschland?
Das Schweizer Gesundheitssystem unterscheidet sich vom Deutschen im Wesentlichen dadurch, dass der Arzt in der Schweiz kein limitiertes Ausgabenbudget für seine Patienten hat. Es bestehen zwar Regulierungsinstrumente durch die Festlegung eines sogenannten Tarifpunktes durch den Verband der Schweizerischen Medizinischen Gesellschaft (FMH) und den Gesundheitsdirektionen der jeweiligen Kantone, die Krankenversicherungen sind jedoch auf Grund des sogenannten Kontrahierungszwanges verpflichtet, die Kosten zu übernehmen. Je nach Region respektive Kanton ist der Arzt in der Schweiz darüber hinaus berechtigt, Medikamente an seine Patienten direkt abzugeben und zu verrechnen (sogenannte Selbstdispensation). Der Arzt rechnet entweder direkt mit dem Patienten ab oder lässt durch eine Inkassostelle (z.B. Ärztekasse) mit der Krankenversicherung abrechnen. Über 80% der Versicherten in der Schweiz haben die Freiheit, den Hausarzt/Internisten wie auch den Facharzt direkt aufzusuchen. Bei speziellen Versicherungsmodellen wie dem Hausarztmodell (z.Zt. ca. knapp 10% der Bevölkerung) gilt dies nicht. Im Unterschied dazu können hier die Patientinnen und Patienten nur eine eingeschränkte Zahl von Ärztinnen und Ärzten aufsuchen. Eine Überweisung zu den Spezialisten erfolgt dann durch den sogenannten Gate-Keeper-Arzt.
Was sind denn die Vorzüge eines Wechsels in die Schweiz
- Hohe Lebensqualität
- Erstklassige Infrastruktur
- Ausgezeichnetes Bildungssystem
- Sozialer Friede
- Gesichertes Rentensystem
- Keine Probleme mit Arbeitsbewilligung und Diplomanerkennung
- Sehr gute Verdienstmöglichkeiten
- Relativ niedrige Steuern und Abgaben
- Niedrige Mehrwertsteuer (8% / 2,5% auf Medikamente)
- Hohe Kaufkraft trotz höherer Lebenshaltungskosten